Verhinderungspflege - Pflegedienst Aachen
Die Verhinderungspflege
§ 39 SGB XI.
Sollte eine Person wegen Krankheit, Erholungsurlaub oder aus anderen Gründen ausfallen oder gehindert sein, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege. Wir beraten Sie gerne umfangreich zu diesem Thema.
Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie Fragen dazu haben.
Kostenlose Ersatzpflege
Sehr Empfehlenswert, sehr nette und wundervolle Mitarbeiter, kompetent und sehr zuverlässig.
– Sandra
Ein Pflegeteam so wie mann es sich für seine Eltern wünscht liebevolle Mitarbeiter achten immer auf wünsche sind respektvoll.
– Monika